
Dienstrad-Leasing hat sich in Deutschland etabliert: Arbeitnehmer können ein E-Bike über den Arbeitgeber leasen und dabei Steuern und Sozialabgaben sparen. Klingt gut – und es funktioniert oft auch gut. Aber es gibt Feinheiten, die du kennen solltest.
Wie funktioniert Dienstrad-Leasing?
Der Arbeitgeber least das Fahrrad und stellt es dir als Gehaltsextras zur Verfügung. Du zahlst die Leasingrate durch Entgeltumwandlung: Ein Teil deines Bruttogehalts wird in die Leasingrate umgewandelt – du zahlst also weniger Steuern und Sozialabgaben auf diesen Teil. Der geldwerte Vorteil (private Nutzung) wird mit 0,25 % des UVP pro Monat versteuert. Effektiv kannst du je nach Steuerklasse 20–40 % gegenüber dem Kauf sparen.
Rechenbeispiel
E-Bike-UVP: 3.000 €. Monatliche Leasingrate: ca. 80–100 € (typisch für 36 Monate). Geldwerter Vorteil: 3.000 € × 0,25% = 7,50 € pro Monat. Steuerlast auf geldwerten Vorteil (bei 30% Satz): ca. 2,25 € pro Monat. Effektive Kosten nach Steuer: deutlich unter dem Listenpreis.
Was ist nach Ablauf der Leasing-Zeit?
Nach typisch 36 Monaten kannst du das Rad oft zum Restwert (1% des UVP, also ca. 30 € bei 3.000 € Rad) kaufen. Oder der Arbeitgeber verlängert den Vertrag. Die genauen Konditionen hängen vom Anbieter ab (JobRad, BusinessBike, Lease-a-Bike u.a.).
Wann lohnt es sich nicht?
- Wenn dein Arbeitgeber nicht mitmacht (freiwillige Arbeitgeberleistung)
- Bei sehr niedrigem Bruttogehalt (nahe dem Existenzminimum): wenig Steuerersparnis
- Wenn du kurz vor Renteneintritt bist (Entgeltumwandlung senkt den rentenrelevanten Verdienst)
- Bei häufigem Jobwechsel: der Vertrag ist an den Arbeitgeber gebunden
Welche Anbieter gibt es?
Die bekanntesten Dienstrad-Plattformen sind JobRad, BusinessBike und Lease-a-Bike. Dein Arbeitgeber muss einen Vertrag mit einem dieser Anbieter haben – oder du kannst ihn darauf ansprechen.


